Die Luxemburger Kulturministerin Sam Tanson © SIP, Yves Kortum
In Luxemburg steht wie in vielen Ländern der Kulturbetrieb still. Der nationale Notstand ist seit Mitte März für drei Monate angedacht. Museen, Konzertsäle, Theater und Kulturzentren sind bis auf weiteres geschlossen. Nach Annahme eines Maßnahmenpakets zur medizinischen Verwaltung der Corona-Krise und Aufrechterhaltung der existentiell wichtigen Aktivitäten hat die Regierung auf Antrag des Kulturministeriums das Gesetz vom 19. Dezember 2014 betreffend Sozialmaßnahmen für unabhängige Künstler und Zeitbeschäftigte im Kulturbereich nachgebessert und Vorkehrungen getroffen, um die Kulturschaffenden nicht „im Regen stehen zu lassen“. Diese haben somit Recht auf eine monatliche Unterstützung in Höhe des sozialen Monatslohnes, wenn die Verhinderung künstlerischer Tätigkeiten sich auf ein „außergewöhnliches Ereignis“ bezieht. Zusätzliche Entschädigungen für Tagesleistungen sind unter bestimmten Bedingungen gleichfalls möglich (Absage von Ausstellungen, Filmdrehtage, Wegbrechen von Aufträgen oder künstlerischer Produktionen). Außerdem kann eine unfreiwillige Unterbrechung der Tätigkeit sozialversicherungsmäßig aufgefangen werden.
Auch für abgesagte Projekte und Produktionen können unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse gewährt werden. Hat die Regierung die allgemeinen Verfügungen über Kurzarbeit in der Luxemburger Wirtschaft derzeit aufgelockert, so erinnert das Kulturministerium nun mit Nachdruck daran, dass Kurzarbeit auch in Betrieben aus dem Kultursektor möglich ist. Hierbei kann die Beihilfe des „Fonds pour l‘emploi“ bis zu 80 % des Normallohnes reichen. Betriebe können entsprechende Formulare beim Wirtschaftsministerium abfragen. Das Ministerium unterstreicht außerdem, dass als Klein- bis Mittelbetriebe eingestufte Gesellschaften aus dem Kultursektor über das am 11. März 2020 abgeänderte Gesetz Unterstützung erfahren können. Das Maßnahmenpaket zugunsten der Kulturschaffenden wird durch punktuelle Einzelfallentscheidungen des Kulturministeriums ergänzt, beispielsweise durch Honorierung von Abendveranstaltungen, die per Internet verbreitet werden. Zu begrüßen ist, dass das Ressortministerium zügig reagiert hat, um den Kulturanbietern gezielt zu helfen und Existenzgefährdungen abzuwenden.
f.w. im OPUS Kulturmagazin Nr. 79 (Mai/Juni 2020) in der Rubrik Kulturpolitik