
(red.) Am heutigen Freitag tritt das geänderte Infektionsschutzgesetzt in Deutschland bundesweit in Kraft. Ab Samstag, 24.04.2021, greifen die Maßnahmen der sogenannten “Notbremse”. Liegt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, müssen auch die Kultur- und Freizeiteinrichtungen erneut schließen. Dabei wird nicht zwischen Museen und bspw. Theatern oder Konzerthäusern unterschieden.
Der Einzelhandel darf bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 weiterhin öffnen, Einkaufende müssen jedoch einen Termin vereinbaren und ein negatives Coronatestergebnis vorweisen können. Steigt die Inzidenz über 150, können bestellte Waren nur noch abgeholt werden. Von diesen Regeln ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Drogerien, Apotheken, etc.) sowie Buchläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte. Ab einer Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis sollen auch die Schulen wieder geschlossen werden.
Die Bundesländer können über diese generellen Regelungen hinaus schärfere Maßnahmen erlassen und unterhalb der Inzidenz von 100 ebenfalls eigenständige Regelungen umsetzen.