(red.) Die Beschäftigten im Kulturbereich werden im Augenblick von der Corona-Krise besonders getroffen. Das gilt umso mehr als staatliche Nothilfe-Maßnahmen vorläufig noch nicht mehr als Ankündigungen sind. Die Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger stellt deshalb als Soforthilfe 50.000 Euro zur Verfügung.
Dieses Geld stammt aus dem Helene-Achterberg-Hewelcke-Hilfsfonds. Die Schauspielerin hatte der GDBA ihr Vermögen hinterlassen, um damit unverschuldet in Not geratene Theaterschaffende zu unterstützen. Die GDBA als die gewerkschaftliche Organisation der Bühnenangehörigen, in der Mitglieder des künstlerischen und künstlerisch-technischen Bereichs der Theater bundesweit organisiert sind, sieht sich zu dieser Aktion der Solidarität verpflichtet und möchte unbürokratisch helfen. Um möglichst vielen Betroffenen Unterstützung zuteil werden zu lassen, erhalten Empfängerinnen und Empfänger jeweils 500 Euro, um deren Situation ein klein wenig zu erleichtern.
Die GDBA orientiert sich bei der Vergabe der Gelder an den Vorgaben des Helene-Achterberg-Hewelcke-Hilfsfonds. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen ihre Notlage daher begründen. Einzelheiten und Informationen zum Antrag gibt es unter gdba@buehnengenossenschaft.de.
Jörg Löwer, Präsident der GDBA, sagt zu der heutigen Entscheidung: „Die Nothilfe des Helene-Achterberg-Hewelcke-Hilfsfonds soll ein Zeichen des Zusammenhalts der Bühnenangehörigen setzen. Sie kann aber nicht an die Stelle staatlichen Handelns treten, das an dieser Stelle dringend nötig ist!“