Die saarländische Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot © Holger Kiefer
Der große Fachkräftebedarf an Schulen ist alarmierend. Deswegen hat der saarländische Landtag eine Offensive von Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot aufgegriffen und die rechtlichen Voraussetzungen für den erleichterten Quereinstieg in alle Phasen der Lehrerausbildung geschaffen.
Die Bildungsministerin dazu: „Unsere Welt verändert sich rapide, und mit ihr auch die Anforderungen an unser Bildungssystem. Bildung ist der Schlüssel zur Bewältigung vieler Herausforderungen der nachhaltigen Transformation unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems. Wie werden wir dafür sorgen, dass unsere Schulen Orte der Zukunft werden, die junge Menschen nicht nur auf die Welt von morgen vorbereiten, sondern sie ermutigen, diese Welt selbstbewusst, kreativ und frei mitzugestalten? Dazu brauchen wir gut ausgebildete, motivierte, kreative und innovative Lehrkräfte. Lehrkräfte, die als kreatives Team die Lernmotivation der nachwachsenden Generationen fördern.“
Im Einzelnen wurden folgende Neuerungen vom Landtag gebilligt:
- Quereinstieg ins Hochschulstudium: der „Q-Master“
Neben dem grundständigen Lehramtsstudium wird ein universitärer Quereinstieg für Bedarfsfächer mit dem Abschluss Master of Education (Q-Master) eingeführt. Bachelorabsolventinnen und -absolventen können damit aus einem nicht lehramtsbezogenen Studiengang in einen Masterstudiengang der Lehrämter für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen, an beruflichen Schulen und für die Sonderpädagogik wechseln.
Der Master of Education kann dabei neben einem Zweifachstudium auch als Groß- bzw. Doppelfach studiert werden. Statt eines zweiten Unterrichtsfachs kann hier ein zweiter fachlicher Schwerpunkt gewählt werden, der als dem Zweitfach gleichwertig postuliert wird, um auch so die Lehrbefähigung in zwei Fächern zu gewährleisten. So sollte es gelingen, die Lehrkräfte in MINT-Fächern sowie für Bildende Kunst und Musik zu gewinnen.
- Quereinstiege in den Vorbereitungsdienst
Die Möglichkeit des Quereinstiegs in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen sowie für die Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen wird auf Masterabsolventinnen und Masterabsolventen aus Nicht-Lehramtsstudiengängen an Fachhochschulen erweitert. Bisher wurden hier nur die universitären Masterabschlüsse und Diplome anerkannt.
Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik wird für Masterabsolventinnen und Masterabsolventen bestimmter Studiengänge geöffnet, wie zum Beispiel für allgemeine Sonderpädagogik, Sprachtherapie, Rehapädagogik, Psychologie, Heilpädagogik oder Inklusionspädagogik, die zwei sonderpädagogischen Schwerpunkten entsprechen. Eine Nachqualifizierung in einem zweiten Unterrichtsfach erfolgt im anschließenden Vorbereitungsdienst.
Auch wird der Wechsel zwischen verschiedenen Lehrämtern ermöglicht. So können Bewerberinnen und Bewerber mit Erstem Staatsexamen der Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt in der Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen zugelassen werden.
- Anerkennung von im Ausland erworbenen Lehrerberufsqualifikationen
Die Anerkennung von Abschlüssen aus Drittstaaten soll erleichtert werden, um die beruflichen Perspektiven dieser Fachkräfte zu verbessern und sie schneller, gezielter und dauerhaft in den saarländischen Schuldienst zu integrieren.
red.