(red.) Die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft wird als am stärksten betroffene Branche und für das Saarland und angesichts des Strukturwandels wesentlicher Wirtschaftssektor endlich anerkannt. Um die Auswirkungen der Krise zu mildern und Insolvenzen abzuwenden, hat die Landesregierung nach intensivem, fachlichem Austausch mit dem PopRat Saarland – Verband für Pop- und Eventkultur e.V. eine „Sonderförderung Veranstaltungswirtschaft“ von 1,5 Millionen Euro, mit dem Kabinettsbeschluss „Ergänzungshilfen des Saarlandes für die durch Maßnahmen der Pandemiebekämpfung besonders betroffenen Branchen“ auf den Weg gebracht.
„Der lange Kampf des PopRates und der intensive Dialog über Monate mit allen politisch Verantwortlichen hat sich gelohnt: Wir freuen uns, dass die Landesregierung Verantwortung für die Unternehmen und Soloselbständigen der Kreativ-, Kultur- und Veranstaltungswirtschaft übernimmt und die Kreativ-, Kultur- und Eventbranche mit der von uns lange geforderten Hilfe ausstattet. Anerkennung, Bedeutung und Unterstützung – all das ist nun erreicht!“, sagte der Vorsitzende des PopRates Saarland, Peter Meyer. „Der besondere Dank der ganzen Branche gilt unseren beiden AG-Leitern Corona und PopRat-Verhandlungsführern Julian Blomann und Jens Spallek sowie allen engagierten Mitgliedern der AG Corona, die großes für unsere Branche geleistet haben und bis gestern noch die sinnvolle Ausgestaltung der „Sonderförderung Veranstaltungswirtschaft“ mit Wirtschafts-Staatssekretär Jürgen Barke ausgehandelt haben. Alle Anstrengungen haben sich gelohnt. Deshalb gilt unser Dank auch allen Unterstützern unserer letztlich erfolgreichen Kampagnen #ohneuns und #gemeinsamstark. Der PopRat hat wieder einmal bewiesen, dass er als Lobby-Verband stärkster Interessen-Vertreter der Kreativ-, Kultur- und Eventbranche im Land ist. Unser ausdrücklicher, herzlicher Dank gilt vor allem auch Ministerpräsidenten Tobias Hans, Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger und Wirtschaftsstaatssekretär Jürgen Barke und seinem Team, mit dem der PopRat über Monate die Hilfe ausgehandelt hat, für einen fairen und fruchtbaren Dialog mit einem hervorragenden Ergebnis!“
„Wir sind sehr glücklich, dass unser anhaltendes Engagement nun zu diesen ergänzenden Hilfen geführt hat und danken der Landesregierung für ihr offenes Ohr. Nicht zuletzt ist dieses Programm auch die Anerkennung der Unverzichtbarkeit unserer Branche für ein bunte Kulturszene und eine lebendige Gesellschaft im Saarland“, sagt Julian Blomann, einer beiden Verhandlungsführer des PopRates. Dazu sagte Jens Spallek, der zweite Verhandlungsführer: „Die Veranstaltungswirtschaft des Saarlandes liegt am Boden, deswegen ist dieses Rettungspaket heiß ersehnt und dringend notwendig, um der Eventkultur im Land eine Perspektive zu bieten. Dank der Einbindung des Fachwissens des PopRates ist das Paket auch zielgerichtet und wird die Branche erreichen.“
„Seit Beginn der Pandemie haben die Unternehmen und Selbständigen der Veranstaltungswirtschaft alle beschlossenen und auch aus unserer Sicht notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus mitgetragen und unterstützt – umso mehr freut es und, dass nun die Politik ihre aus der Schließung der Unternehmen der Eventbranche resultierende Verantwortung annimmt“, sagte Blomann weiter.
Und PopRat-Vorsitzender Peter Meyer ergänzte: „Die Kultur- und Eventbrache ist für viele weitere Wirtschaftszweige im Saarland unverzichtbarer Motor. Gastronomie, Hotellerie der ganze Tourismus und viele mehr profitieren von der lebendigen und diversen Eventkultur. Die Landesregierung hat durch diese Hilfen eine wichtige Entscheidung für die Zukunft des Landes getroffen. Wir hoffen, dass diese ausgedrückte Wertschätzung auch in der Zeit nach der Pandemie das Verhältnis zwischen Kultur/Eventkultur und Politik positiv beeinflusst. Der Dialog um Inhalte – etwa einen sinnvoll erweiterten Kulturbegriff – geht weiter. Der PopRat steht bereit.“
Fakten:
Wer ist antragsberechtigt?
Die in der Veranstaltungsbranche (im engeren Sinne) wirtschaftlich haupterwerblich Tätigen, die einen Antrag auf Corona-Überbrückungsgeld I gestellt haben und einen positiven Bewilligungsbescheid im Saarland erhalten haben. Die konkreten NACE-Codes finden Sie auf der unten genannten Website.
Was wird erstattet?
Der veranstaltungswirtschaftsspezifische Aufwand zur Aufrechterhaltung des Unternehmens unter Corona-Betrieb und Corona-Schließungen.
Wie wird unterstützt?
Es wird rückwirkend eine monatliche Ergänzung zur Förderung des Bundes (Überbrückungshilfe I) für die Zeit von Juni bis August gewährt, die sich an der Höhe des im Antrag zur Überbrückungshilfe I festgestellten „maximal förderfähigem Volumen“ bemisst und einen Sockelbetrag und einen Höchstbetrag enthält. Der Sockelbetrag liegt bei 1.200 Euro pro Monat. Der Höchstbetrag liegt bei 15.000 Euro pro Monat. Der variable Betrag liegt bei monatlich 25 Prozent des maximal förderfähigen Volumens, wie es im jeweiligen Antrag des Antragstellers auf Überbrückungshilfe I des Bundes festgesetzt worden ist. Liegt der resultierende variable Betrag unterhalb von 1.200 Euro, so greift der Sockelbetrag.
Antragsverfahren: Der Steuerberater schickt formlos unter Angabe der Identifikationsnummer des Bewilligungsbescheides zusammen mit der beigefügten Kopie des Bewilligungsbescheides ab Mitte Dezember eine E-Mail an die Kontaktstelle Veranstaltungswirtschaft: veranstaltungswirtschaft@wirtschaft.saarland.de
Alle Infos unter https://corona.saarland.de/DE/wirtschaft/veranstaltungswirtschaft/veranstaltungswirtschaft_node.html