(red.) Auf Initiative von Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot hat die Landesregierung ein zweites Stipendienprogramm für soloselbstständige Kunst- und Kulturschaffende aufgelegt. Insgesamt stehen für das Programm 1,9 Millionen Euro bereit. Kunst- und Kulturschaffende können damit Stipendien in Höhe von 3.000 Euro erhalten, Anträge können beim Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) gestellt werden.
Das MBK fördert mit dem Stipendium soloselbstständige Kunst- und Kulturschaffende und ihre Arbeit in der Corona-Krise. Das Stipendium kann auch genutzt werden, um die eigenen künstlerischen Fähigkeiten zu verbessern oder neue kreative Ansätze der Kunstvermittlung zu entwickeln oder umzusetzen. Die Art und Weise der kulturellen Arbeit ist den Kunst- und Kulturschaffenden freigestellt. Die Bewilligung des Stipendiums ist unabhängig von der Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen. Weder die Auszahlung von November-/Dezemberhilfen noch der Überbrückungshilfe schließen ein Stipendium aus. Antragsberechtigt sind soloselbstständige Kunst- und Kulturschaffende, die ihren Wohnsitz mindestens seit dem 1. August 2020 im Saarland haben. Darüber hinaus müssen sie ihre Einnahmen überwiegend aus der künstlerischen Tätigkeit bzw. ihrem kulturellen Schaffen beziehen. Das bedeutet, dass die Einkünfte daraus mehr als die Hälfte ihres Gesamteinkommens betragen müssen. Der Antrag auf ein Stipendium ist unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars in elektronischer oder schriftlicher Form an das MBK zu richten.
Das Antragsformular kann unter https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/downloads/_documents/bildung-kultur/kultur/kulturstipendium/dld_antrag-kulturstipendium-neuauflage.html heruntergeladen werden.
Der Antrag ist bevorzugt per E-Mail bis spätestens 31. Mai 2021 an folgende Adresse zu senden: Stipendienprogramm@kultur.saarland.de oder schriftlich an Ministerium für Bildung und Kultur, Stipendienprogramm II, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken.