(red.) In der Konferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschef*innen der Bundesländer vom 28. Oktober 2020 wurde beschlossen, u. a. Kulturinstitutionen aufgrund der steigenden Infektionszahlen erneut vorübergehend zu schließen. Die Anordnung gilt voraussichtlich für den Monat November, beginnend mit dem 02.11.2020, wobei die Situation nach zwei Wochen neu eingeschätzt werden soll.
Neben Kulturinstitutionen ist auch die Gastronomie- und Veranstaltungsbranche betroffen. Die Entscheidung wird von den Betroffenen stark kritisiert und auch gesamtgesellschaftlich kritisch betrachtet: Da zuletzt bei Veranstaltungen wie Theater- oder Kinoaufführungen eine Maskenpflicht (auch während der Vorstellung) erlassen wurde und Museen ohnehin nur mit Maske betreten werden durften, kommen Fragen zur Sinnhaftigkeit des neuen Erlasses auf: Sind Kulturinstitutionen und Gastronomiebetriebe tatsächlich die großen Infektionsherde oder erfolgt die Ansteckung nicht eher bei privaten Versammlungen ohne Hygienekonzept?
Die wirtschaftlich ohnehin schon stark betroffenen Branchen sollen durch weitere finanzielle Hilfspakete unterstützt werden.
Sobald die Situation neu eingeschätzt wird, informieren wir Sie an dieser Stelle darüber. Weitere Informationen u.a. zu bestimmten Kulturinstitutionen der Großregion finden Sie in unserer Webrubrik „Coronavirus: Kultur aktuell“.