Ausfuhr von Kulturgütern
Digitalisierung erleichtert Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter In Rheinland-Pfalz können Ausfuhrgenehmigungen für Kulturgüter jetzt vollständig online beantragt werden. Damit wird der internationale Verleih und Verkauf von Kunstwerken, Kulturgütern und religiösen Artefakten vereinfacht. Von dem neuen digitalen Verfahren profitieren Museen, andere Kulturgut bewahrenden Einrichtungen sowie Privatpersonen. Kulturministerin Katharina Binz dazu: „Es freut mich, dass Rheinland-Pfalz unter den ersten Bundesländern ist, die das Online-Verfahren umsetzen. Die Digitalisierung von Ausfuhrgenehmigungen erleichtert es, rheinland-pfälzische Kulturgüter international auszustellen.“ Ob im konkreten Fall eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, kann ebenfalls mithilfe des Online-Angebots vorab ermittelt werden. Die Online-Antragstellung steht aktuell nur in Rheinland-Pfalz, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen zur Verfügung. Es handelt sich dabei um einen Pilotbetrieb, mit dem das Verfahren getestet und optimiert werden soll. – 1 -Informationen zur Datenverarbeitung, zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie auf unserer Homepage unter https://mffjiv.rlp.de/de/ueber-das-ministerium/datenschutz.
Das Online-Angebot ist über das Internetportal der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zum Kulturgutschutz erreichbar:
http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/Service/Formulare/Behoerdenfinder/behoerdenfinder_node.html
Hier geht es zum Antrag über den Online-Dienst:
https://efadante.hessen.de/forms/findform?shortname=KulturgutPortal&formtecid=3&areashortname=HMWK