Neustarthilfe für solo-selbständige Kulturschaffende
Kulturministerin Katharina Binz begrüßt Neustarthilfe für solo-selbständige Kulturschaffende
Ab heute können solo-selbstständige Kulturschaffende die Neustarthilfe 2022 des Bundes beantragen. Kulturministerin Katharina Binz: „Ich freue mich sehr, dass die Bundesregierung nun auch diese Gruppe der Kulturschaffenden in den Blick nimmt.“
Die Neustarthilfe 2022 ist zugänglich für solo-selbständige Kulturschaffende aller Kunstbereiche, die bedingt durch die Pandemie Umsatzeinbußen hatten und haben. Dazu gehören auch kurzfristig Beschäftigte in den Darstellenden Künsten.
Kulturministerin Katharina Binz: „Die Pandemie hat dem Kulturbetrieb in vielerlei Hinsicht Hürden aufgestellt. Die persönlichen finanziellen Verluste und Engpässe gehören dazu. Wir sind optimistisch, dass die Neustarthilfe 2022 viele Kulturschaffende unterstützen kann.“
Die Neustarthilfe 2022 wird als monatlicher Vorschuss in Höhe von 1.500 Euro für Umsatzeinbußen gezahlt, die der Pandemie geschuldet sind. Die Förderung wird für die Monate Januar bis März 2022 gezahlt, woraus sich eine maximale Förderhöhe von 4.500 Euro ergibt. Eine Anrechnung auf die Grundsicherung erfolgt nicht. Anträge können bis zum 30. April 2022 gestellt werden.
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