Foto: Saarländisches Staatstheater, Großes Haus © Martin Kaufhold
Die Museen haben es vorgemacht, Theater und Konzerthäuser können nun nachziehen: Das hat der Ministerrat des Saarlandes hat am 25.3. in seiner Sitzung beschlossen. Ab Dienstag, 6. April, sind wieder öffentliche Aufführungen und Konzerte mit Besucher*innen möglich. Voraussetzung ist aber, dass diese einen negativen Corona-Test vorweisen können. Eine Öffnungsperspektive haben auch wieder außerschulische Bildungseinrichtungen, wie zum Beispiel die Volkshochschulen.
Kulturministerin Christine Streichert-Clivot: „Wie unsere Museen, so haben auch unsere Konzert- und Theaterhäuser schon lange funktionierende Hygienekonzepte in der Schublade. Dass sie jetzt endlich beweisen können, dass Konzerte auch in der Pandemie sicher durchführbar sind, dafür habe ich mich seit Wochen eingesetzt. Die Kultur spielt eine wichtige Rolle bei der Verarbeitung der Pandemie. Wir haben noch einen weiten Weg vor uns, bis wir sagen können, ‚Wir haben die Pandemie besiegt‘. Wir brauchen aber auch Leuchttürme, die uns ein Licht am Ende des Horizonts zeigen. Eines dieser Lichter wird die Kultur sein.“
Voraussetzung für Gäste ist allerdings die Vorlage eines negativen SARS-CoV-2-Tests. Die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands von 1,5 Metern ist sicherzustellen. Personen, die sich auch bei privaten Zusammenkünften ohne Abstand treffen könnten, können zusammensitzen.
Für die erforderlichen Tests gilt:
- Als Nachweis gelten ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
- Der zugrunde liegende Test muss die Anforderungen des Robert Koch-Instituts, die im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlicht sind, erfüllen.
- Die zugrunde liegende Abstrichentnahme darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.
- Das Testergebnis ist durch die durchführende Stelle zu bescheinigen. Selbsttests kommt Beweiskraft im Sinne dieser Verordnung nur zu, wenn sie vor Ort unter Aufsicht des Verantwortlichen durchgeführt werden,
- Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Testung befreit.“
Für alle Öffnungsschritte gilt vorbehaltlich einer Inzidenz von unter 100.