
Kunstankauf 2022 © Landtag des Saarlandes
(red.) Der Landtag des Saarlandes beabsichtigt, mit der diesjährigen Ausschreibung „Kunstankauf Bildende Kunst 2023“ erneut Kunstwerke für eine Verwendung im Geschäftsbereich des Landtages zu erwerben. Für diese Zwecke ist ein Etat in Höhe von 20.000 Euro vorgesehen.
Teilnehmen können Kunstschaffende jedweder Stilrichtung, deren Werk eine kontinuierliche, innovative und qualitätsvolle Betätigung mit bildnerischer Gestaltung aufweist. Da der Kunstankauf die Förderung regionaler Künstlerinnen und Künstler bezweckt, müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Großregion (SaarLorLux) leben oder arbeiten.
Dem Landtag des Saarlandes ist es ein besonderes Anliegen, junge Talente zu motivieren und zu fördern. Es werden daher ausdrücklich junge Künstlerinnen und Künstler aufgefordert, sich mit qualitätsvollen Beiträgen und interessanten Projekten zu bewerben.
Bewerben können sich sowohl Einzelpersonen als auch Künstlergruppen.
Formate, Materialien, Techniken sollten auf die tägliche Verwendbarkeit im Landtagsgebäude (Flure, Büros, Foyer etc.) zugeschnitten und eine fachgerechte Aufbewahrung oder Archivierung der Kunst sollte ohne größeren Aufwand (z.B. keine Kunst aus verderblichen Materialien) möglich sein.
Die Auswahl der Kunstwerke wird vom Kunstbeirat des Landtags des Saarlandes, der aus sechs Landtagsabgeordneten unter dem Vorsitz der Landtagspräsidentin besteht, vorgenommen. Die Aufnahme in das Auswahlverfahren erfolgt aufgrund eigener Bewerbung oder eines Vorschlags von dritter Seite.
Einzureichen sind dabei in digitaler Form zunächst Fotografien einer aktuellen Arbeit der Künstlerin bzw. des Künstlers, deren Qualität eine Beurteilung der dargestellten Arbeit zulässt (im JPEG-Format). Allen Einreichungen sind separat Erläuterungen zu Maßen, Technik, Entstehungsdatum, Titel sowie Preisvorstellung beizufügen.
Aus diesen Einsendungen wählt der Kunstbeirat Arbeiten aus, die auf eigene Kosten und ggf. eigene Transportversicherung im Original im Landtag des Saarlandes einzureichen sind. Aus diesen Arbeiten werden sodann die Kunstwerke ausgewählt, die vom Landtag des Saarlandes erworben werden sollen.
Alle eingesandten Originale sollen nach der Auswahl der anzukaufenden Werke in geeigneter Weise der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Eine Ausstellungsversicherung für den Zeitraum der Ausstellung im Landtagsgebäude wird hier vorgehalten.
Bitte beachten Sie ferner, dass die Anforderung einer Einreichung des Originals noch keinen Ankauf beinhaltet und dadurch auch keine Rechtsansprüche entstehen.
Bewerbungen und Vorschläge bis zum 28. August 2023 erbeten
Bewerbungen und Vorschläge richten Sie bitte an:
Landtag des Saarlandes
Betreff: Bewerbung Kunstankauf 2022
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Hd. Matthias Seel
– persönlich –
Franz-Josef-Röder-Straße 7
66119 Saarbrücken
oder per E-Mail an: kunstankauf@landtag-saar.de
Für telefonische Rückfragen steht Ihnen Frau Sonja Louis, Tel. 0681/5002-311, zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass aus der Teilnahme an der Ausschreibung keine Rechtsansprüche entstehen.
Bewerbungen und Vorschläge bis zum 28. August 2023 erbeten